“Drohnenverordnung” EU-VO 2019 / 947 und neue Flugplatzordnung (Aktualisiert: 31.12.2020)

Ein umfassender Bericht zur neuen Verordnung ist auch in der Mitgliedszeitschrift “Prop” des OeAC zu finden. Die aktuelle Ausgabe 03/2020 kann hier eingesehen werden: www.prop.at. Ab Seite 6 wird auf das neue Regulativ eingegangen (Stand: 22.12.2020).


Am 1.1.2021 tritt die Verordnung VO 947/2019 („Drohnenverordnung“) in Kraft, welche den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen EU-weit regelt. Als unbemannte Luftfahrzeuge gelten im Sinne der Verordnung auch Modellflugzeuge und -hubschrauber. In den Texten der Behörden sind daher immer auch Modellflugzeuge und -hubschrauber in unserem Sinne gemeint, wenn von „Drohnen“ oder „unbemannte Luftfahrzeugen“ gesprochen wird.

Sinn der Verordnung ist es, die zunehmende Nutzung des gemeinsamen Luftraums, z.B. durch die einfache Benutzung von Coptern durch Privatpersonen oder durch zukünftigen Projekten von Transport- und Liefer- und Luftfahrtsunternehmen sowie durch staatliche Behörde, zu regeln. Als Teilnehmer im gemeinsamen Luftraum sind daher auch wir Modellflieger betroffen.

Betroffen sind die Betreiber und Piloten von Modellflugzeugen, auf die folgendes zutrifft:

  • Modellflugzeuge ab 250g
  • Modellflugzeuge (auch unter 250g), die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (also bei z.B. einem Gewicht von 250g schneller als ~90km/h fliegen, z.B. Pylonracer)
  • Modellflugzeuge (auch unter 250g), die mit einem Sensor, der personenbezogene Daten (z.B. Fotos oder Videos) erfassen kann, ausgerüstet sind (also Kameras, Mikrofone, etc.). Ausgenommen sind nur Geräte, die unter die „Spielzeug-Richtlinie“ der EU fallen.

Die Verordnung unterscheidet zwischen dem Betreiber eines Modellflugzeuges („Besitzer“) und dem Piloten des Modellflugzeuges. Im Normalfall ist der Betreiber auch der Pilot des Modellflugzeuges. Im Falle von Vereinsmodellen ist der Verein bzw. der Vereinsvorsitzende oder eine vom Verein benannte Person der Betreiber des Modells.


Auswirkungen für Modellflieger

Für uns Modellflieger ist ab 1.1.2021 folgendes verpflichtend, wenn wir Flugzeuge und Hubschrauber fliegen wollen, auf welche die obigen Kriterien zutreffen:

  1. Jeder Betreiber eines Modellflugzeuges benötigt einen gültigen Versicherungsschutz. Mitglieder des Österreichischen Aeroclubs sind über den Aeroclub versichert, sofern der Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde. Der Zahlschein bzw. die Zahlungsaufforderung für den Mitgliedsbeitrag wird vom Aeroclub via Post oder E-Mail zugestellt.
  2. Jeder Betreiber eines Modellflugzeuges (unabhängig ob Mitglied des Aeroclubs oder nicht!) muss sich bei der Austro Control GmbH registrieren. Die Registrierung ist ab 31.12.2020 auf der Website www.dronespace.at möglich, gilt für drei Jahre und kostet €31,20 (Stand: 12/2020). Die Registrierung ist pro Betreiber erforderlich und gilt für alle Modelle des Betreibers. Bei Minderjährigen sollten sich die Eltern oder eine Vertrauensperson als Betreiber des Flugmodells registrieren. Nach der Registrierung wird eine eindeutige Identifikationsnummer ausgestellt, welche sichtbar und gut lesbar auf allen Modell aufzubringen ist. Bei Scalemodellen kann die Identifikationsnummer auch im Inneren des Modells (aber gut ablesbar) angebracht werden. Um die Registrierung erfolgreich abschließen zu können, ist folgendes erforderlich:
    • Volljährigkeit wird vorausgesetzt. Bei Jugendliche unter 18 Jahre müssen die Eltern oder eine Vertrauensperson die Registrierung als Betreiber vornehmen.
    • Kredit- oder Debitkarte (Bankomat- bzw. Maestro-Karte)
    • Nummer der Versicherungspolizze (für Aeroclub-Mitglieder: 400 112 3142)
    • Handysignatur oder Scan eines amtlichen Lichtbildausweises
  3. Jeder Pilot eines Modellflugzeuges (unabhängig ob Mitglied des Aeroclubs oder nicht!) muss den Kenntnisnachweis („Drohnenführerschein“) der Austro Control Gmbh bestehen. Dieser Kenntnisnachweis gilt fünf Jahre und ist kostenlos (Stand 12/2020). Der Kenntnisnachweis bzw. der dazugehörige Trainingskurs kann unter online-kurs.dronespace.at absolviert werden. Der Kenntnisnachweis ist ab 16 Jahren möglich. Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Aufsicht von Personen fliegen, die einen gültigen Kenntnisnachweis besitzen. Aktualisierung, 31.12.2020: sofern Mitglieder der Modellbauschule Viechtwang ausschließlich am Flugplatz der Modellbauschule Viechtwang fliegen, ist bis 31.12.2022 kein Kenntnisnachweis erforderlich. Siehe hierzu die Zusammenfassung des OeAc.
  4. Für jene Modellflieger die über den Österreichischen Aeroclub versichert sind, ist folgendes besonders wichtig: es werden ab 1.1.2021 nur mehr Schadensmeldungen akzeptiert, wenn auch die Registrierung als Betreiber und der Kenntnisnachweis als Pilot beigelegt werden. Andernfalls werden Schadensmeldungen nicht mehr bearbeitet, auch wenn der Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde. Man ist also bei fehlender Registrierung und Kenntnisnachweis ohne Versicherungsschutz! Es ist anzunehmen, dass auch andere Versicherungen in Zukunft die Registrierung und den Kenntnisnachweis als grundlegende Bedingungen voraussetzen.

Stand: 18.12.2020

Der Text kann hier als PDF heruntergeladen werden.


Neue Flugplatzordnung

Um der neuen Verordnung gerecht zu werden, wurde auch die Flugplatzordnung angepasst. Eine Registrierung bei der Austrocontrol bzw. der Kenntnisnachweis wird für alle Piloten, welche mit unbemannte Luftfahrzeugen mit einer Abflugmasse größer 250g fliegen wollen, als verpflichtend eingeführt.

Die neue Flugplatzordnung kann hier als PDF heruntergeladen werden.